Orden „Ritter der lustigen Eicht“
Willkomm-Orden
Gestiftet a. U. 146 vom hohen Reych
Paixhanslia an der Vechlapruggen.
Ziel der Stiftung:
a) die Freundschaft unter den Sassen vertiefen
b) den Kontakt zu den oö. Reychen pflegen
c) das ehrende Andenken an den großen oö.
Mundartdichter Franz Stelzhamer bewahren
(Ehrenmitglied der Paixhanslia und Ehren-
schlaraffe Piesenham.)
Franz Stelzhamer (1802 – 1874)
Er hielt sich oft und gerne in der Paixhanslia auf und widmete 1862 seiner Paixhanslia das heute noch gesungene Motto:
Á lustigö Eicht,
hat dá Herrgott selm gweicht,
selm gweicht und selm gsögnt:
Ruck ön Huat, wanns da gögnt
- - - - - - - - - - -
Auszug aus dem Ordensstatut:
Nachweis der Einritte
Der Nachweis der Einritte geschieht durch den
Schlaraffenpass. Die Ordenswerber haben mindestens
drei Wochen vor der Verleihungssippung dem Kantzler
der Paixhanslia eine Einrittsliste vorzulegen, aus der die
besuchten Reyche und das Datum der Einritte hervor-
gehen. Um Bestätigung der Richtigkeit auf Grund des
Schlaraffenpasses wird der Kantzler des Reyches,
dem der Ordenswerber angehört, ersucht.
Erwerb
Während einer Winterung in alle 10 oberösterreichischen
Reyche einreiten und eine humorvolle Fechsung darbieten.
Die Verleihsippung im hohen Reych Paixhanslia zählt
nicht zu den Einritten.
Zusatzbedingung für Sassen der oberösterr. Reyche:
Alle oberösterreichischen Reyche in 2 Winterungen
besuchen (nicht unbedingt aufeinanderfolgend), wobei
in jeder Winterung alle 10 oö Reyche zu besuchen sind.
Verleihung:
Die Verleihung findet nur einmal in einer Winterung -
im Ostermond – im hohen Reych Paixhanslia durch
den fungierenden Oberschlaraffen statt.
Der Orden kann nur an Ritter verliehen werden.
Einritte von Junkern und Knappen werden jedoch
nach dem Ritterschlag angerechnet.
Der Orden wird gegen Berappung der Gestehungskosten
verliehen.
Die Eintragung in der Stammrolle lautet:
Ritter der lustigen Eicht
Der Orden wird als Halsorden an einem breiten Band
in den Reychsfarben rot-schwarz-rot getragen.
Neufassung der Statuten im Windmond a.U. 152
Genehmigung durch den Allschlaraffenrat
per 15. Windmond a. U. 152